Energieberater im Handwerk

Mit Energie zu neuen Aufträgen

Handwerker, die auch als Energieberater tätig sind, können eigene Vorschläge zur energetischen Gebäudesanierung auch umsetzen und dafür Bestätigungen ausstellen. Diese Leistung aus einer Hand ist für Kunden attraktiv und für Handwerker ein Zusatzgeschäft. Allerdings ist der Qualifizierungs- und Weiterbildungsaufwand hoch.

Vom Energieberater-Honorar für ein Einfamilienhaus bleibt unterm Strich wenig hängen, wenn man Anfahrtskosten, die Beratungszeit und den „Papierkram“ abzieht. Das ist ein bekanntes Problem. Zudem mussten als Gebäudeenergieberater tätige Handwerker noch vor einigen Jahren mit der Einschränkung leben, entweder als Sachverständige oder als Ausführende tätig zu werden. Eine Leistung aus einer Hand war nicht möglich. Das hatte auch für Kunden Nachteile: sie mussten auch bei kleinen Einzelmaßnahmen einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen, der die ordnungsgemäße Durchführung für Fördermaßnahmen bestätigte. Das machte Energiesparmaßnahmen komplizierter, aufwändiger, teurer und minderte den Fördervorteil.

Beratung & Umsetzung aus einer Hand

Auf Betreiben der Handwerkerverbände wurde diese Einschränkung bereits 2014 aufgehoben. Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK) dürfen seitdem Beratungen und daraus resultierende Einzelmaßnahmen quasi aus einer Hand durchführen. Sie können diese auch beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestätigen und die entsprechenden förderrelevanten Bestätigungen ausstellen. Demnach dürfen, zusätzlich zur beratenden Funktion, beispielsweise Fensterbauer energieeffiziente Fenster einbauen, Heizungsbauer die Heizungsanlage erneuern oder Zimmerer das Dach neu decken und dämmen – vorausgesetzt im Sanierungskonzept sind diese Maßnahmen enthalten.

Wer eine energetische Gebäudesanierung anbietet und KfW-Fördermittel beantragen will, muss allerdings in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (Dena) eingetragen sein. Diese wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschaffen, um die Qualität von geförderten Energieberatungen und energieeffizienten Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen. Dazu gehören die Energieberatung für Wohngebäude, respektive die Energieberatung im Mittelstand (BAFA) sowie Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude, respektive Nichtwohngebäude (KFW). Mittlerweile sind rund 13.000 Fachleute eingetragen. Etwa zwei Drittel sind Architekten und Ingenieure, ein Drittel kommt aus dem Handwerk.

Eintragung in die Expertenliste

Grundvoraussetzung für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste ist zunächst eine Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen gemäß § 88 des seit November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ausstellungsberechtigt sind Personengruppen, die eine spezielle berufliche Qualifikation mitbringen. Dazu gehören neben Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Bau, Gebäude, Physik, Elektro oder Architektur auch Handwerksmeister aus den Bereichen Bau, Heizung und Schornsteinfeger oder staatlich anerkannte Techniker. Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung.

Dazu gibt es für die jeweiligen Kategorien Beratung oder Planung und Umsetzung Wohngebäude/Nichtwohngebäude sowie für die jeweiligen Berufsgruppen verschiedene Möglichkeiten sowie Sonderregelungen. Für die Eintragung in die Energie­effizienz-Expertenliste fallen Kosten in Höhe von 100 € an sowie zusätzlich ein Jahresbeitrag in Höhe von 120 € (jeweils pro Leistungsmodul, zzgl. MwSt.). Mitglieder von Kammern, Verbänden und andere Netzwerkpartner können sich über ihre Organisa­tionen vereinfacht und kostengünstiger registrieren, derzeit allerdings nur für Wohngebäude-Förderprogramme – und nur, wenn der entsprechende Schulungsanbieter bei der Dena als Netzwerkpartner eingetragen ist. Mit der Anmelde- und Jahres­beitragsgebühr ist es jedoch nicht getan, denn die gelisteten Experten müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie an Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens 24 Unterrichtseinheiten teilgenommen sowie KfW-Effizienzhausprojekte beratend und/oder praktisch begleitet haben. Zusätzlich wird stichprobenartig geprüft, ob alle Expertenleistungen auch fachgerecht durchgeführt wurden (weitere Infos: www.energie-effizienz-experten.de).

Wie wird man Energieberater (HWK)?

Der Begriff „Energieberater“ ist im Gegensatz zur Bezeichnung „Gebäudeenergieberater (HWK)“ nicht geschützt. Folglich kann sich jeder als „Energieberater“ bezeichnen, auch wenn er keine entsprechende Aus- oder Weiterbildung vorweisen kann. Das mindert das Ansehen von Energieberatern und ist für den Verfall von Beraterhonoraren mitverantwortlich. Dem kann man durch eine fundierte Ausbildung entgegenwirken – etwa bei einer Handwerkskammer oder anderen Institutionen. Bevor man die Berufsbezeichnung „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“ führen darf, muss man eine Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgreich bestanden haben. Zu den Voraussetzungen für eine Ausbildung gehören eine Meisterprüfung, die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle oder ein abgeschlossenes technisch orientiertes Studium. Schulungsanbieter sind vor allem die Handwerkskammern. Aktuell bieten etwa 20 der insgesamt 53 Handwerkskammern in Deutschland einen Lehrgang „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“ an. Hinzu kommen private Anbieter. Pandemiebedingt finden die Schulungsveranstaltungen derzeit praktisch nur online statt. Die Ausbildungsdauer beträgt etwa 200 Stunden und kostet rund 2.000 €.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem die Themen Bauphysik, Bautechnik, Heizungs- Abgas- und Elektrotechnik, Energiesparvorschriften und Regelwerke. Das Thema Anlagentechnik macht aufgrund der wachsenden Bedeutung mittlerweile fast ein Drittel des Unterrichtsinhalts aus. Der Energieberater kann nach Abschluss unter anderem Gebäudeenergieausweise nach GEG ausstellen oder Fördernachweise, z. B. im Rahmen der KfW-Förderprogramme beantragen.

Es kommt darauf an, was man daraus macht!

Energieberatende Handwerker können bei energetischen Sanierungsvorschlägen, die das eigene Gewerk betreffen, fundiert und praxisorientiert beraten und auch gleich die Ausführung erledigen. Das ist für Kunden von Vorteil, auch weil sie es nur mit einem Partner zu tun haben. Doch um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, ist für Handwerker, die „nebenher“ auch ihr Tagesgeschäft erledigen müssen, viel Aufwand und Idealismus erforderlich. Sie müssen an anspruchsvollen und zeitintensiven Schulungen teilnehmen, dafür Gebühren entrichten, zusätzlich lästigen Papierkram erledigen und neben ihrem aktuell florierendem Tagesgeschäft auch noch Zeit für Weiterbildungsmaßnahmen finden.

Dennoch kann die Gebäudeenergieberatung für Handwerker ein Türöffner für Folgeaufträge sein, insbesondere, wenn man Netzwerke bildet. Finden sich beispielsweise Architekten, Fachingenieure und Handwerker in Arbeitsgemeinschaften zusammen, kann jeder sein Spezialwissen einbringen, Probleme leichter lösen und Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen gewinnbringend realisieren. Zusätzlich zu privaten Hauseigentümern sollte man allerdings auch neue ­Kundenkreise, wie etwa Klein- und mittelständische Betriebe, Wohnungsgenossenschaften oder Kommunen gewinnen.

Wer darüber hinaus die Energiesanierung mit aktuellen Themen, etwa dem altersgerechten Wohnen oder dem Smart Home kombiniert, dem eröffnen sich weitere Möglichkeiten. So fördert die KfW, ergänzend zum Programm „Energieeffizient Sanieren“, auch den altersgerechten Umbau oder eine smarte Gebäudetechnik. Neben der Modernisierung der Heizungsanlage oder Dämmmaßnahmen sind auch die Beseitigung von Barrieren im Haus der der nachträgliche Einbau von Einbruchschutz-Systemen förderfähig.

Die Programme und Maßnahmen lassen sich auch kombinieren und damit Förderhöhen steigern (www.kfw.de). Energieberater, die sich auch mit Fördermaßnahmen auskennen und ihre Kunden darüber kompetent informieren, steigern damit ihre Chance, dass die Energieberatung zu einem Zusatz- und nicht zu einem Verlustgeschäft wird. Allerdings sind ständige Weiterbildungsmaßnahmen Pflicht, weil sich die Bautechnik ständig weiterentwickelt, Regelwerke oder Förderbestimmungen ändern und so weiter. Wer nicht kontinuierlich auf dem Laufenden bleibt, ist schnell raus aus dem Geschäft.

Vor- und Nachteile

· Mit dem Eintrag in die Energieeffizenz-Expertenliste zeichnet sich der Energieberater als qualifizierter Partner in Energiefragen aus.
· Werden SHK-Unternehmer bezüglich Heizungssanierungen angesprochen, können sie kompetenter antworten und diese Kompetenz auch nachweisen.
· Stellt sich heraus, dass nicht die Heizungssanierung die beste Maßnahme zur Energieffizienz-Steigerung ist, muss man eigene Interessen als SHK-Unternehmer zurückstellen.
· Die Schulung umfasst einen ca. 240-stündigen Lehrgang über mehrere Wochen mit Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK). Schulungskosten ca. 2000,- Euro
· Für die Mitgliedschaft in der Energieeffizienz-Expertenliste müssen einmalig 100,-und jährlich 120,- Euro entrichtet sowie 16 bis 32 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. · Zusätzlich sind Praxisnachweise für die Umsetzung von Maßnahmen sowohl zum Energieeffizienzhaus als auch zu Einzelmaßnahmen erforderlich. · Für einen selbstständigen Handwerksmeister ist dieser zeitliche Aufwand nur mit viel Zusatzaufwand und Engagement zu bewerkstelligen und auch monetär lohnt es sich kaum.
· Allerdings bietet die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden auch für das eigene Gewerk, die Kompetenz des Unternehmens und die fachliche Beratung von Kunden Vorteile. 


Link- und Literaturtipps *
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Deutsches Energieberater-Netzwerk
Deutsche Energie-Agentur
Energieberater-Expertenliste
GIH-Bundesverband KfW-Bankengruppe
 
Bauer, H./BWHT (Hrsg.): Handbuch Gebäudeenergieberater. Praxisleitfaden Gebäudeenergieberater/in (HWK), Maurer-Verlag, Geislingen/Steige 2014
 
BMWI (Hrsg.): Handbuch für Energieberaterinnen und Energieberater. Anleitung mit Tipps und Tricks zur Umsetzung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 2020, Download: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/handbuch-fuer-energieberaterinnen-und-energieberater.html
 
Schulungsanbieter *
Handwerkskammern, Die Handwerksschule, Institut für Lernsysteme, Studiengemeinschaft Werner Kamprath Darmstadt
 
* Auswahl, ohne Anspruch auf Vollständigkeit

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