FAQ zu ErP

Europäischer Pumpenmarkt im Wandel

Was kommt auf das Handwerk zu?

Im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie (Energy-related Products ErP) hat die EU-Kommission in zwei Verordnungen Mindesteffizienzanforderungen für Elektromotoren und für Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise definiert. So ist bereits am 16. Juni 2011 in allen EU-Mitgliedsländern eine Verordnung in Kraft getreten, die auch viele Trockenläuferpumpen betrifft. Die Energieeffizienz von Nassläufer-Umwälzpumpen wird ab dem 1. Januar 2013 geregelt. Beide Verordnungen definieren in mehreren Stufen zunehmend strengere Grenzwerte für den Stromverbrauch. Der Dortmunder Pumpenspezialist Wilo SE (www.wilo.de) und der SHK-Profi beantworten die wichtigsten Fragen.

? Was besagt die EU-Verordnung zu Elektromotoren und in welchen Einsatzbereichen von Trockenläuferpumpen gilt sie?

Antwort: Seit dem 16. Juni 2011 dürfen mit herkömmlichen Elektromotoren ausgestattete Trockenläuferpumpen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht. Das ist in etwa das Effizienzniveau der vormals besten EFF1-Kategorie.

Die EU-Verordnung betrifft damit die meisten Trockenläuferpumpen für Heizung und Klima sowie Druckerhöhung. In den Einsatzbereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gibt es demgegenüber einige Ausnahmen. Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betrieben zu werden, fallen nicht unter die Elektromotoren-Verordnung. Somit gelten beispielsweise für Unterwassermotorpumpen, Tauchmotorpumpen oder auch Rührwerke, wie sie in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und -behandlung zum Einsatz kommen, aktuell keine Effizienzanforderungen.

 

? Worauf muss das SHK-Fachhandwerk seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung beim Verkauf von Trockenläuferpumpen achten?

 

Antwort: Bei Trockenläuferpumpen ist ausschließlich der für den Antrieb zum Einsatz kommende Elektromotor von der neuen EU-Verordnung betroffen. Für die übrigen Pumpenbestandteile – wie zum Beispiel die Hydraulik – die auch ohne Motor verkauft werden können, gelten bisher keine Effizienzanforderungen.

Entscheidend ist der Begriff des „Inverkehrbringens“. Er bezeichnet in diesem Falle die Auslieferung einer mit einem Elektromotor ausgestatteten Trockenläuferpumpe oder auch eines einzelnen Pumpenmotors durch den Hersteller. Pumpen mit EFF2-Motoren, die die Hersteller vor dem Stichtag in Verkehr gebracht haben, dürfen aber auch später noch weiterverkauft werden.

Allerdings: Wenn der SHK-Fachgroßhandel oder ein Fachhandwerksbetrieb nach dem Stichtag die Komponente Motor selbst mit der Pumpe zusammenführt, ist er „Inverkehrbringer“ und somit auch für die ErP-Konformität des Motors verantwortlich. Ein nicht mit IE2 oder besser gekennzeichneter Motor darf dann in der EU nicht mehr weiterverkauft werden.

  

? Wie sehen die nächsten Stufen der Elektromotoren-Richtlinie aus?

 

Antwort: Ab Januar 2015 gilt das noch strengere Effizienzniveau IE3 – zunächst für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW. Alternativ müssen sie dem Effizienzniveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2017 gelten diese Anforderungen dann für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 375 kW.

 

? Gibt es bereits Trockenläuferpumpen mit Elektromotoren, die auch die Vorgaben der nächsten Stufen einhalten?

 

Antwort: Zur ISH 2011 wurde eine neue Pumpengeneration vorgestellt, die auch die Anforderungen der nächsten Stufen der neuen EU-Verordnung zur Energieeffizienz von Elektromotoren deutlich übertrifft: z.B. die im März 2011 erstmals präsentierten neuen Baureihen „Wilo-Stratos Giga“ und „Wilo-Helix Excel“ werden von elektronisch geregelten, extrem stromsparenden EC-Motoren angetrieben. Sie ermöglichen bisher nicht erreichte Stromeinsparungen bei Hochdruckkreiselpumpen für Wasserversorgung und Druckerhöhung bzw. Inlinepumpen für Heizung, Kälte und Klima. Die Energieeffizienz der Motoren geht sogar über die Grenzwerte der für die Zukunft vorgesehenen und dann besten Effizienzklasse IE4 (gemäß IEC TS 60 034-31 Ed.1) hinaus.

 

? Was wird sich zum 1. Januar 2013 durch die dann in Kraft tretende zweite EU-Verordnung zu Nassläufer-Umwälzpumpen ändern?

 

Antwort: In diesem Produktsegment wird sich das Marktangebot gravierend verändern. Denn die besonders strengen und zum 1. August 2015 weiter verschärften Grenzwerte werden über 90 % (Stand 2009) der auf dem Markt verfügbaren Modelle für Heizung und Klima nicht mehr einhalten.

Die von der EU-Kommission definierten Mindesteffizienzanforderungen gehen noch über die Anforderungen der aktuellen Energieeffizienzklasse A hinaus. Dadurch werden für Heizung und Klima praktisch nur noch Hocheffizienzpumpen erhältlich sein.

Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig in Verkehr gebracht werden dürfen, ist ihr sogenannter Energie-Effizienz-Index (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Leistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, d.h. einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet.

 

? Wie ist der genaue Zeitplan dieser EU-Verordnung?

 

Antwort: Vorgesehen sind ebenfalls drei Stufen: Ab Januar 2013 wird für neu in Verkehr gebrachte Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen gibt es dann nicht mehr, die im Handel erhältlichen Pumpen sind dann in der Regel stromsparender als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut sind (integrierte Pumpen). In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen in Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.

 

? Fällt auch das Dezentrale Pumpensystem „Wilo-Geniax“ unter diese Verordnung?

 

Antwort: Das Dezentrale Pumpensystem „Wilo-Geniax“ fällt nicht unter eine EU-Verordnung. Es wurde von der EU-Kommission in den gültigen ErP-Regularien nicht berücksichtigt. Es handelt sich hier zum einen nicht um eine konventionelle Heizungspumpe, sondern um ein Wärmeverteilsystem. Zum anderen beschreibt der Geltungsbereich der EU-Verordnung 641/2009 für Umwälzpumpen eine hydraulische Leistung größer als 1 W. Die Leistung der Miniatur-Pumpen des „Geniax“-Systems – übrigens Nassläuferpumpen mit der von den Wilo-Hocheffizienzpumpen bekannten, stromsparenden EC-Motortechnologie – liegt darunter.

 

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