Regenwassernutzung

Teil 2: Grundwissen zur Installation

Regenwasser kann im Haus für die Toilettenspülung, das Wäschewaschen und die Gartenbewässerung verwendet werden. Bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gibt es zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten. Früher gab es weder eine allgemein anerkannte Regel der Technik dazu noch ein System mit den aufeinander abgestimmten Komponenten wie Speicher, Filter und Pumpentechnik. Heute ist dies anders. Auch die Montage ist zunehmend einfacher geworden. Vormontierte Baugruppen müssen vor Ort nur noch mit den Leitungen verbunden werden. Dennoch sollte der Installateur im Kundengespräch und bei der Ausführung einer Regenwasseranlage auf folgende sechs Fragen immer eine Antwort haben.

1. Welche Pumpentechnik ist besser: Saug- oder Druckpumpe?

Jedes der beiden Prinzipien hat seine Vorteile. Druckpumpen sind in der Regel robuster, stehen aber im Speicher unter Wasser und sind dadurch schlechter erreichbar. Sie werden vor allem bei großen Anlagen eingesetzt. Saugpumpen finden bei kleinen Anlagen Verwendung als Teil der Regenwasserzentrale im Haus, zusammen mit Steuerung und Nachspeisung. Der Wasserstrom reißt jedoch ab, wenn Luft in die Saugleitung kommt. Das führt zu einer Störung. Weiterer Nachteil: Das Pumpengeräusch im Gebäude. Um sich nicht gegenseitig hydraulisch störend zu beeinflussen, müssen Saugpumpen jeweils eine eigene Leitung aus dem Regenspeicher erhalten. Eine Doppelpumpenanlage darf deshalb nicht an eine einzige Saugleitung angeschlossen werden.

 

2. Wie lang bzw. hoch darf eine Saugleitung

maximal sein?

Die maximale Saughöhe beträgt theoretisch 10,33 m und ist vom Luftdruck abhängig. Technisch bedingt sind höchstens 7 bis 8 m Saughöhe erreichbar wegen der Widerstandsverluste in Anschlussleitungen, Armaturen und Pumpe. Maßgeblich ist der Höhenunterschied vom Saugstutzen der Pumpe bis zur niedrigstmöglichen Wasseroberfläche im Speicher. Bei einer langen Saugleitung ergeben sich erhöhte Reibungswiderstände, die die Saughöhe stark beeinträchtigen. Daher ist es besser, die Saugleitung möglichst kurz zu halten und mindestens in Nennweite des Pumpenstutzens oder sogar eine Nennweite größer auszuwählen. Die Saugleitung vom Regenspeicher muss stetig steigend zur Pumpe hin verlegt werden, damit sich Luftblasen nicht an einem Hochpunkt der Leitung sammeln und den Wasserfluss unterbrechen.

 

3. Was muss bei der Außenwanddurchführung beachtet werden?

Vom Regenspeicher in der Erde darf ein Leerrohr nicht so ins Gebäudeinnere geführt werden, dass die Raumluft im Gebäude in Verbindung steht mit der Luft im unterirdischen Regenspeicher. Geruch, Kleinlebewesen und im schlimmsten Fall auch Wasser aus dem Regenspeicher finden sonst den direkten Weg ins Haus. Abhilfe wird durch Regenspeicher geschaffen, die eine eingebaute Wanddurchführung haben. Am Gebäude endet das Leerrohr an der Außenwand. Nur die Wasser führenden Leitungen und Elektrokabel werden durch eine passende Außenwanddurchführung gezogen und mit Hilfe von patentierten Schraub-Quetschverbindungen gemäß DIN 18 195 und 18 336 fachgerecht gedichtet.

 

4. Ist die Kennzeichnung der Leitungen grundsätzlich Pflicht?

Ja, mit Ausnahme der erdverlegten Leitungen. Diese Kennzeichnungen müssen farblich unterschiedlich zu Trinkwasserleitungen und dauerhaft angebracht sein. Auch wenn Besitzer von Einfamilienhäusern meinen, sie kennen sich mit ihrer Anlage aus, stehen sie dennoch in der Pflicht. Der Grund ist einfach: Wenn ein Haus verkauft oder vererbt wird, kann dies plötzlich geschehen, ohne dass die nachfolgenden Nutzer über alle Einzelheiten der Installation informiert werden. Die Kennzeichnung hilft zu vermeiden, dass der Installateur oder Hausbenutzer irrtümlich beim Umbau eine Regenwasserleitung zu Trinkwasserzwecken nutzt. Seit 2001 müssen nach § 17, Absatz 2, der Trinkwasserverordnung zusätzlich zu den Leitungen auch die Entnahmestellen für Regenwasser dauerhaft gekennzeichnet sein. Gemeint sind damit nicht fest installierte Waschmaschinen oder WC-Spülungen, sondern Zapfventile innen und außen am Gebäude.

 

5. In welchem Fall muss ein Wasserzähler in die Regenwasserleitung eingebaut werden?

Kommunale Satzungen können die Forderung nach Wasserzählern enthalten. Wegen der hohen Kosten für den Betreiber ist es nicht empfehlenswert, Zähler grundsätzlich einzubauen, ohne abzuklären, ob dies zwingend erforderlich ist. Mit einem Zähler alleine in der Druckleitung ist es schließlich nicht getan. Damit in die Regenwasseranlage eingespeistes Trinkwasser nicht doppelt gezählt wird, müsste an der Trinkwasserzuleitung zur Regenwassertechnik ein weiterer Zähler installiert werden. So kann bei leerem Speicher die gelegentlich eingespeiste Trinkwassermenge subtrahiert werden. Und alle sechs Jahre sind Gebührenzähler grundsätzlich auszutauschen. Die Kosten trägt der Betreiber! Preiswerter, aber nicht wesentlich ungenauer, ist die pauschale Abrechnung des entstehenden Abwassers mit den Verbrauchswerten aus DIN 1989, Tabelle 4. Der Autor war an seinem Wohnort Überlingen erfolgreich mit dem Argument, dass dies auch für die Verwaltung weniger Aufwand bedeutet, im Vergleich zum Ablesen und Verrechnen mehrerer Zählerstände. Doch Zählerbrücken an der richtigen Stelle gelten bei unklaren Verhältnissen als sinnvolle Investition, um nachträglich ohne großen Aufwand eventuelle Auflagen erfüllen zu können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gartenwasserleitung unmittelbar nach der Pumpe abgezweigt werden sollte, denn nur Toilette und Waschmaschine erzeugen tatsächlich Abwasser aus genutztem Regenwasser. Die erste Zählerbrücke wird daher nach dem Gartenwasserabzweig, die zweite in der Trinkwassernachspeisung eingesetzt.

 

6. Unter welchen Umständen ist die Nutzung von

Regenwasser für Waschmaschinen erlaubt?

Seit dem 1. Januar 2003 ist das Wäschewaschen mit Regenwasser überall in Deutschland erlaubt! Die amtliche Begründung zur Trinkwasserverordnung (Drucksache 721/00) sagt aus, „…dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen. Ob daneben ein Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen“. Das bedeutet im Klartext, dass für den Waschmaschinenanschluss ein Trinkwasserventil vorhanden sein muss, daneben aber zusätzlich ein Regenwasseranschluss bestehen darf. Es bleibt dem Bewohner bzw. Verbraucher überlassen, welcher Anschluss für die Waschmaschine genutzt wird.

 

Zusammenfassung

Wer DIN 1989-1 (bzw. ab Juni 2018 DIN EN 16941-1) nicht kennt, bevor er eine Regenwasseranlage plant oder baut, handelt fahrlässig. Diese Norm gilt für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Sie enthält Berechnungstabellen und Angaben zu den notwendigen Inspektions- und Wartungsintervallen.

Eine Marktübersicht Regenwassernutzung und Regenwasserbewirtschaftung kann bei der Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung, fbr in Darmstadt, angefordert werden. Dort liegt auch die „Betriebsanleitung Regenwassernutzungsanlagen“ bereit. Wer öfter Regenwasseranlagen plant und ausführt, sollte über eine Mitgliedschaft bei diesem Fachverband nachdenken – auch wegen der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift fbr-wasserspiegel mit aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen.

In der letzten Ausgabe, SHK Profi 5/18, konnten Sie bereits lesen, auf welche sechs Fragen Sie bei der Planung einer Regenwassernutzungsanlage immer eine Antwort haben sollten. Den Artikel finden Sie auch online auf shk-profi.de.

Wartungsvertrag abschließen!

Ein Wartungsvertrag mit einer günstigen Pauschale ist ein Win-Win-Geschäft für beide Beteiligten: Dem Betreiber nimmt das die Verantwortung für Betriebssicherheit und zulässiger Betriebsart (rechtliche Verantwortung gegenüber Wasserversorgungsunternehmen!). Der ausführenden Firma ermöglicht das die regelmäßige Inspektion und Wartung der Regenwasseranlage mit folgenden Vorteilen:

– Sie kann derartige Wartungsarbeiten an Tagen
erledigen, die durch ungeplanten Aufschub bei Bau-
stellenarbeiten plötzlich frei werden.

– Sie sichert sich den Kontakt zum Kunden, der geplante
Umbauvorhaben oder Erweiterungen bei einer solchen
Gelegenheit mit Fachleuten besprechen kann.

– Störungen oder Unzulänglichkeiten erfährt sie als
Erste. Es sind oftmals Kleinigkeiten, mit denen die
Kundschaft wieder positiv gestimmt werden kann.

– Eine zufriedene Kundschaft macht Mund-zu-Mund-
Propaganda, die preiswerteste und wertvollste Art
der Werbung!

DIN 1989 „Regenwasser-
nutzungsanlagen“

Die technischen Regelwerke und Normen waren in Bezug auf Regenwasseranlagen früher wenig aufeinander abgestimmt. Mit der Einführung der DIN 1989 im Jahr 2002 hat sich dies geändert. Teil 1 enthält alle für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung nötigen Informationen. Die Teile 2, 3 und 4 bestimmen die Qualität und Herstellung von Filtern, Speichertanks und von Baugruppen für Steuerung/Nachspeisung. Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren wurde DIN 1989, wie alle DIN-Normen, überprüft – bisher gibt es keine Änderungen. Mit Inkrafttreten einer europäischen Norm 2018 könnte sich dies ändern.

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