Regenwassernutzung

Teil 1: Tipps zur Anlagenplanung

Regenwasser kann im Haus für die Toilettenspülung, das Wäschewaschen und die Gartenbewässerung verwendet werden. Bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gibt es zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten. Früher gab es weder eine allgemein anerkannte Regel der Technik dazu noch ein System mit den aufeinander abgestimmten Komponenten wie Speicher, Filter und Pumpentechnik. Heute ist dies anders. Auch die Montage ist zunehmend einfacher geworden. Vormontierte Baugruppen müssen vor Ort nur noch mit den Leitungen verbunden werden. Dennoch sollte der Installateur bei der Planung einer Regenwasseranlage auf folgende sechs Fragen immer eine Antwort haben. Dann kann er nicht nur im Kundengespräch punkten.

1. Wieviel Trinkwasser kann man in einem

Einfamilienhaus sparen?

Maximal die Hälfte. Bei relativ kleinen Dachflächen und einer großen Anzahl von Personen sollten aber nicht alle denkbaren Regenwasser-Verbrauchsstellen angeschlossen werden. Wer die Bauherrschaft ohne eine überschlägige Berechnung überredet, mit Regenwasser WC-Spülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung zu versorgen und so ca. 50 % des Trinkwasserverbrauchs im Haushalt zu sparen, handelt fahrlässig. Sowohl die örtliche jährliche Niederschlagsmenge als auch die zur Verfügung stehende Dachfläche müssen groß genug sein. Darüber hinaus sollte auch die Speichergröße entsprechend bemessen sein, um einen kurzzeitigen Spitzenbedarf abzudecken. DIN 1989-1 zeigt in Kapitel 16 Berechnungsbeispiele für Ertrag, Bedarf und Speichergröße. Einige Hersteller bieten auf ihrer Website die Nutzung eines Bemessungsprogramms kostenlos online an.

2. Macht es Sinn, die Vakuumdruckentwäs-

serung beim Sammeln von Regenwasser einzusetzen?

Nicht bei Wohn- und Bürohäusern oder öffentlichen Gebäuden, allerdings bei Industriehallen. Wenn Grundleitungen in frostfreier Tiefe verlegt werden mit dem erforderlichen Gefälle, so kann durch große Leitungsstrecken ungewollt eine beachtliche Zulauftiefe beim Regenspeicher entstehen. Dies kostet zusätzlichen Aushub und bringt Schwierigkeiten beim Einstieg in einen langen Domschacht. Auch der Überlauf in die oberflächige Versickerung und das Ableiten in den Kanal oberhalb Rückstauebene wird kaum mehr möglich sein. Abhilfe schafft hier die Vakuumdruck- bzw. Unterdruck-Entwässerung, verlegt ohne Gefälle mit weniger Dachabläufen und kleineren Rohrquerschnitten, im Vergleich zu Freispiegelleitungen. Dies schafft Vorteile vor allem bei Gewerbe- und Industriehallen, weil Entwässerungsrohre unter der Decke sichtbar und in verschiedene Richtungen verlegt werden können. Fallleitungen erreichen den Speicher dann an beliebiger Stelle und in normaler Tiefenlage.

3. Welche Wassergebühr wird bei Regenwasser-

nutzung eingespart?

Auf jeden Fall die Trinkwassergebühr der genutzten Menge. Der vorsichtige Installateur vermeidet, der Bauherrschaft die Einsparung der gesamten Wassergebühr als Verkaufsargument für die Regenwasseranlage schmackhaft zu machen. Schließlich hat eine Gemeinde das Recht, in ihrer Satzung die Abwassergebühr aus genutztem Regenwasser einzufordern, pauschal oder über Zähler abgerechnet. Pragmatisch ist die pauschale Berechnung mit den Verbrauchswerten der DIN 1989-1, Tabelle 4, multipliziert mit der Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Einige Gemeinden verzichten bewusst auf die Abwassergebühr und betrachten dies als indirekten Zuschuss, was rechtlich zulässig ist – bis zu einer Anzahl von 10 % der Haushalte oder einer Menge von 10 % des Abwasseraufkommens, verursacht durch genutztes Regenwasser.

4. Muss der Überlauf eines Regenspeichers auf dem

Grundstück versickert werden?

Nur, wenn das in der Baugenehmigung oder in der Abwassersatzung des Baugebietes steht. Verdunsten oder Ableiten in ein Oberflächengewässer sind an manchen Orten Alternativen. Auf keinen Fall, auch nicht bei Modernisierung im Bestand, den Überlauf des Regenspeichers ungefragt an die städtische Kanalisation anschließen! Heutzutage ist es nur noch in Ausnahmefällen zulässig, Regenentwässerung oder Überläufe aus Regenspeichern an die kommunale Mischkanalisation anzuschließen. Wird an den Entwässerungsleitungen etwas verändert, z. B. durch den Einbau eines Regenspeichers, so muss ein aktuelles Entwässerungsgesuch eingereicht werden. Dabei kann es sein, dass die Versickerung des Überlaufs gefordert wird, sofern dies technisch möglich und der Aufwand zumutbar ist.

5. Darf der Überlauf eines Regenspeichers per Rückstau-

klappe an den Kanal angeschlossen werden?

Ist der Regenspeicherüberlauf an die Kanalisation zulässig, wird zunächst geprüft, ob er unter der Rückstauebene liegt. Ist der Überlauf mit seiner Rohrsohle am Regenspeicher tiefer als die Straßenoberkante, sind Schutzmaßnahmen gegen Rückstau erforderlich. Laut DIN 1989 kann dies bei einem Regenkanal eine Rückstauklappe sein, bei einem Mischkanal muss es eine Hebeanlage sein. Die maximale Höhe des Kanal-Rückstaus ist nur dann bei Straßenoberkante, wenn von der Stadtentwässerung/vom Tiefbauamt keine anderslautenden Angaben gemacht werden.

6. Muss bei einer Regenwassernutzungsanlage generell eine Ersatzpumpe vorhanden sein?

Nein, beim Einfamilienhaus nicht. Wird Regenwasser allerdings in einem öffentlichen Gebäude zur Toilettenspülung benutzt, so ist sicherzustellen, dass eine zweite Pumpe bereit steht für den Fall, dass die erste durch Defekt ausfällt. In Kindergärten, Schulen etc. ist dies zwingend erforderlich.

Zusammenfassung

Wer DIN 1989-1 (bzw. ab Juni 2018 DIN EN 16941-1) nicht kennt, bevor er eine Regenwasseranlage plant oder baut, handelt fahrlässig. Diese Norm gilt für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Sie enthält Berechnungstabellen und Angaben zu den notwendigen Inspektions- und Wartungsintervallen.

Eine Marktübersicht Regenwassernutzung und Regenwasserbewirtschaftung kann bei der Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung, fbr in Darmstadt, angefordert werden. Dort liegt auch die „Betriebsanleitung Regenwassernutzungsanlagen“ bereit. Wer öfter Regenwasseranlagen plant und ausführt, sollte über eine Mitgliedschaft bei diesem Fachverband nachdenken – auch wegen der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift fbr-wasserspiegel mit aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen.

Die Fortsetzung dieses Artikels finden Sie im nächsten SHK Profi, Ausgabe 6/18. Dann erfahren Sie, auf welche sechs Fragen Sie bei der Installation einer Regenwassernutzungsanlage immer eine Antwort haben sollten.

Mitteilungspflicht

Der Betreiber einer Regenwassernutzungsanlage ist in der Pflicht, vor Errichtung der Anlage dem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt Mitteilung zu machen. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert, sie beruht auf AVB WasserV § 3, Absatz 2, und Trinkwasserverordnung § 13, Absatz 3. Die Mitteilung kann üblicherweise entfallen, wenn mit der Regenwasseranlage nur der Garten bewässert wird und keine Nachspeisung aus dem Trinkwassernetz erfolgt. Vordrucke für die Mitteilungen siehe „Betriebsan-
leitung Regenwassernutzungsanlagen“ bestellbar auf www.fbr.de.

DIN 1989 „Regenwassernutzungsanlagen“

Die technischen Regelwerke und Normen waren in Bezug auf Regenwasseranlagen früher wenig aufeinander abgestimmt. Mit der Einführung der DIN 1989 im Jahr 2002 hat sich dies geändert. Teil 1 enthält alle für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung nötigen Informationen. Die Teile 2, 3 und 4 bestimmen die Qualität und Herstellung von Filtern, Speichertanks und von Baugruppen für Steuerung/Nachspeisung. Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren wurde DIN 1989, wie alle DIN-Normen, überprüft – bisher gibt es keine Änderungen. Mit Inkrafttreten einer europäischen Norm 2018 könnte sich dies ändern.

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