Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Reinigung ist wichtig

Freier Abzug für Abgase!

Einer der wichtigsten Arbeitsschritte der sogenannten „Wartung“ an einer Feuerungsanlage ist die Reinigung. Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke zeigt in seiner Kolumne auf, wie wichtig die regelmäßige Reinigung von Brennern, Wärmetauschern bzw. Heizgaszügen ist.


Wenn der Brenner verschmutzt ist und einige Öffnungen der Brenneroberfläche sogar verstopft sind, kommt es zur unvollkommenen Verbrennung mit erhöhter unnötiger Kohlendioxid- und Kohlenmonoxidbildung. Dies kann sogar soweit führen, dass es auch bei Gasfeuerstätten zur Rußbildung kommt. Das hat zur Folge, dass der Wärmetauscher mit seinen teilweise sehr engen Heizgaszügen (speziell Heizwerthermen), so stark mit Ablagerungen verengt ist, dass die Abgase nicht mehr vollständig hindurch passen und somit an den Seiten austreten. Dies ist insoweit gefährlich, weil sich bei atmosphärischen Gasfeuerstätten vor dem Wärmetauscher kein Abgaswächter befindet. Dieser befindet sich, wenn überhaupt vorhanden, in der Strömungssicherung dahinter. Der Wächter soll dabei reagieren, wenn die Abgaswege verstopft sind.

 

Engpass für Abgase

Bei Gaskesseln mit Gussgliedern reicht schon, aufgrund der Kondensation, die bloße Ansammlung von Rost, so dass die Heizgaszüge die Abgase nicht mehr vollständig passieren lassen. Die Heizgaszüge sind bei jedem Kesselhersteller verschieden. Deshalb gibt es passend zu jedem Typen entsprechende Kesselbürsten.

Neben der Gefahr, die von verschmutzten und verstopften Wärmetauschern ausgeht, sinkt auch der Wirkungsgrad erheblich. Die Wärmeübertragung auf das Wärmeträgermedium wird durch die Ablagerungen begrenzt bzw. verhindert. Die Verluste und die zusätzliche Beanspruchung der einzelnen Komponenten sind enorm. Dies kann außerdem dazu führen, dass aufgrund der Übertemperierung Folgeschäden am Brenner und Wärmetauscher entstehen. 

 

Fazit

Zur Beratung der Schornsteinfeger gehört auch die Empfehlung zur Wartung bzw. Reinigung. Gerade wenn Anlagen nicht regelmäßig gewartet werden, sind unsere Hinweise oftmals sehr hilfreich und führen zu Aufträgen für das SHK-Handwerk. Die einzige Verpflichtung für den Betreiber einer Feuerungsanlage, die Anlage regelmäßig warten zu lassen, steht in der Energieeinsparverordnung: „§11…. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad … sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich….“

Wie oft bzw. in welchem Intervall dies zu geschehen hat, ist nicht definiert.

Allein die Hersteller geben in ihren Wartungsanweisungen empfohlene Intervalle für die Wartung bzw. Reinigung bestimmter Bauteile oder Baugruppen an.

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