Praxistipp Sicherheit

Versicherung bei Arbeiten im Ausland

Die Beschäftigten deutscher Handwerksbetriebe müssen bei Aufträgen im Ausland nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten: Sie sind gegen Risiken durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten voll abgesichert. Dies gilt für Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die aufgrund eines hier begründeten Beschäftigungsverhältnisses im Auftrag ihres Arbeitgebers für begrenzte Zeit im Ausland arbeiten. Damit werden vorübergehende Tätigkeiten im Ausland mit einer Beschäftigung in Deutschland gleich gestellt. 

Rund 250 Arbeits- und Wegeunfälle mit Beschäftigten der Bauwirtschaft geschehen jedes Jahr im Ausland. Wenn im Ausland eine Berufskrankheit eintritt oder ein Arbeitsunfall geschieht, kommt die BG BAU für Maßnahmen zur Heilbehandlung und für medizinische sowie berufliche Rehabilitations- und Pflegekosten auf. Zudem zahlt sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Unternehmers Verletztengeld. Wer dauerhaft mindestens um 20 % erwerbsgemindert bleibt, hat Anspruch auf eine Versichertenrente. Führt ein Unfall oder eine Berufskrankheit zum Tode, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente von der BG BAU.

Ein Antrag auf Versicherungsschutz im Ausland ist laut BG BAU nicht erforderlich. Die Beschäftigten sind weiterhin nach deutschem Recht unfallversichert, wenn sie voraussichtlich nicht länger als 24 Monate in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eingesetzt sind.  Bei einer Beschäftigung in Staaten, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten andere Regelungen. Die BG BAU berät bei allen Fragen dazu. Zusätzlich werden bei der Prüfung des Unfallversicherungsschutzes besondere Gefährdungen berücksichtigt, die durch Auslandstätigkeiten bedingt sind. Dies kann z.B. ein Unfall sein, der aufgrund politischer Auseinandersetzungen geschieht. Bei Aufenthalten in EU-Staaten und der Schweiz werden Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen von den Versicherungsträgern im Gastland übernommen und die Kosten von der BG BAU erstattet. Bescheinigungsformulare zur Sachleistungsaushilfe erhalten Arbeitnehmer bei ihrer Krankenkasse. Müssen Beschäftigte im Ausland Eigenanteile zahlen, so erstattet die BG BAU in der Regel auch diese Leistungen.

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