Brandschutzmaßnahmen als Angebotserweiterung

Zusatzgeschäft

Brandschutz für Installateure

Im Interview mit dem SHK Profi räumt Florian Wimmer, Produktmanager für Brandschutz beim Unternehmen Hilti, mit dem Vorurteil auf, dass Brandschutzmaßnahmen nur von Spezialfirmen durchzuführen seien. Auch Installateure können Durchführungen im Rahmen der sowieso anfallenden Arbeiten einfach, sicher und effizient abschotten und damit ihr Angebot attraktiv erweitern.


? In welchen baurechtlichen Rahmenbedingungen ist der Brandschutz generell geregelt? Was muss ich dazu wissen?

 

Florian Wimmer: Die Gebäudeart beeinflusst die Anforderungen an den Brandschutz, was im Einzelnen in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt ist. Generell kann man sagen: Einfamilienhaus weniger streng, Öffentliches Gebäude streng, Industriegebäude sehr streng.

Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich, wenn Leitungen wie z.B. Kabel oder Rohre durch Brandwände, feuerbeständige Geschossdecken oder Treppenraumwände geführt werden. In der Musterbauordnung gibt es diesbezüglich zwei wichtige Paragraphen:

- § 14 Brandschutz

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

 

- § 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

„Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind (…)“

 

? Wie erkenne ich, dass Brandschutzmaßnahmen nötig sind, um meinen Auftraggeber darauf hinzuweisen?

 

Florian Wimmer: Wenn Rohre, Kabel, Kabeltrassen oder ähnliches durch Wände und Decken geführt sind und die Durchführung nicht verschlossen ist. Der zuständige Bauleiter muss wissen, ob und welche Anforderungen bestehen. Je nach Bauobjekt können auch der Architekt oder ein Brandschutzsachverständiger für den vorbeugenden baulichen Brandschutz verantwortlich sein.

 

? Mal angenommen, an den Brandschutz hat bisher niemand gedacht. Welche rechtlichen Folgen kann eine nonkonforme oder gar fehlende Abschottung haben?

 

Florian Wimmer: Die Verwendung von ungeeigneten Baumaterialien für den Brandschutz ist unzulässig und führt im Schadensfall zu haftungsrechtlicher Verantwortlichkeit. Grundsätzlich ist der Gebäudebesitzer bzw. -betreiber verantwortlich für den Brandschutz. Er muss dafür sorgen, dass im Schadensfall keine Gefahr für die Gesundheit und Leben besteht. Diese Verantwortung kann er auf ausführende Gewerke übertragen. Dann muss jedoch z.B. die Geschäftsleitung durch Kontrollprozesse und Nachweise sicherstellen, dass der Brandschutz richtig ausgeführt wurde.

 

? Welche Anwendungen können SHK-Installateure selber abschotten? Welche Kriterien muss man dabei erfüllen?

 

Florian Wimmer: Für die Ausführung von Brandschutzarbeiten gibt es kein eigenes Berufsbild. Prinzipiell darf jedes baubeteiligte Gewerk Brandschutzabschottungen ausführen. Welche Auflagen man bei den Maßnahmen erfüllen muss, ist direkt in den einzelnen Zulassungen und Prüfzeugnissen der Produkte geregelt. Für viele Produkte muss der Ausführende nur die Zulassung gelesen und verstanden haben. Hilti empfiehlt jedoch, vor der Ausführung an einer Brandschutzschulung in einem der deutschlandweiten Hilti-Centern teilzunehmen. Ergänzend bietet das Unternehmen umfangreiche Unterlagen zu den einzelnen Produkten (z.B. auf www.hilti.de) sowie sämtliche Hilfestellungen von der Planung bis hin zur Ausführung: Die Auswahl der benötigten Produkte ist ebenso möglich wie eine Brandschutz-Beratung vor Ort auf der Baustelle.

 

? Welche Produkte sind hier besonders geeignet?

 

Florian Wimmer: Das Unternehmen Hilti bietet beispielsweise Produkte zum Abschotten von Kabeln und Rohren.

Zur Abschottung von brennbaren Rohren bis 160 mm Außendurchmesser empfiehlt sich z.B. das Brandschutzband „CP 648“.

Zur Abschottung von nichtbrennbaren Rohren aus Stahl, Edelstahl, Guss bis 168,9 mm Außendurchmesser und Kupferrohren bis 88,9 mm Außendurchmesser ist z.B. der Brandschutzmörtel „CP 636“ gut geeignet.

Zur Abschottung von brennbaren Rohren, 32 bis 250 mm Außendurchmesser gedämmt mit brennbaren Isolierungen, nimmt man die Brandschutzmanschette „CP 644“.

 

? In welchen Fällen sollte ein SHK-Installateur auch weiterhin an Brandschutz-Fachfirmen verweisen?

 

Florian Wimmer: Ganz einfach: Wenn das eigene Wissen nicht mehr ausreicht. Hier muss man ehrlich zu sich selbst sein und im Zweifelsfall Hilfe suchen und annehmen. Dafür steht ein deutschlandweites Netz an Brandschutz-Dienstleistern zur Verfügung, die Hilti-Produkte verarbeiten und Experten in den Vorschriften sowie bauaufsichtlichen Zulassungen sind.

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