Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll laut Regierung klimafreundliches Heizen mit mehr Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer verbinden.

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Die staatliche Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierungen wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt und angepasst. Vorgesehen sind unter anderem höhere Einkommensboni für Haushalte mit geringeren Einkommen, ein neuer Kinderzuschlag sowie geänderte Fördergrenzen. Mehr Details dazu finden Sie unter folgendem Link: beg-foerderung-wird-zum-21-juli-2026-angepasst.html Am 10. Juli 2026 wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundestag beschlossen. Die staatliche Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierungen wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt und angepasst.
Bild: Clipdealer

Am 10. Juli 2026 wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundestag beschlossen. Die staatliche Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierungen wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt und angepasst.
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Stimmen aus der Branche

Hersteller Wolf bewertet das beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz und die angekündigte Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude positiv. Nach Einschätzung des Unternehmens schaffen die neuen Regelungen mehr Planungs- und Investitionssicherheit und könnten der Wärmewende neue Impulse verleihen. Wolf sieht darin zugleich verbesserte Rahmenbedingungen für Fachhandwerk, Industrie und Gebäudeeigentümer.

„Das GModG eröffnet neue Handlungsspielräume für Fachhandwerk, Industrie und Hauseigentümer“, betont Philip Krossa, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Wolf. „Die erste Stufe der ,Biotreppe‘ kann zukünftig durch den Einbau eines Lüftungsgeräts mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Damit wird Wohnraumlüftung zu einem wichtigen Bestandteil der Energiewende im Gebäudesektor.“

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) kritisiert die kurzfristigen Änderungen bei der Heizungsförderung sowie die Kommunikation der Bundesregierung zum geplanten GModG. Nach Angaben des Verbands erschwerten die wiederholten Änderungen und Verzögerungen bei der Gesetzgebung die Beratung von Kundinnen und Kunden und sorgten für erhebliche Unsicherheit im SHK-Handwerk: Noch bis Montag verlautete aus Berlin, das neueGModG werde in dieser Woche verabschiedet, das das GEG ersetzen soll. Damit werden die Regeln neu gefasst, welche Heizungsanlagen verbaut werden dürfen. Dann verlautete, der Beschluss werde auf September verschoben – nun wurde es am heutigen Freitag doch beschlossen. „Dieses Chaos zieht sich nun seit einem Jahr hin“, kritisiert Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW. „Wir hoffen jetzt endlich auf einen langfristig gültigen Rahmen, um Kunden wieder verlässlich beraten zu können.“

Die Kritik wurde auch beim Verbandstag des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) am 10. und 11. Juli im Europa-Park in Rust deutlich. Dort schilderten Inhaberinnen und Inhaber von SHK-Handwerksbetrieben ihre Einschätzungen zur aktuellen Förderpolitik und zum GModG. Die folgenden Zitate geben dieses Stimmungsbild wieder:

„Mich ärgert an der schnellen Umstellung besonders die Unsicherheit rund um die BEG-Förderung. Wenn Förderbedingungen kurzfristig geändert werden oder ein möglicher Wegfall der Förderung im Raum steht, fehlt Eigentümern, Hausverwaltungen und Fachbetrieben die notwendige Planungssicherheit. Gerade wir als Handwerk brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, um Kunden fachgerecht beraten, Angebote seriös kalkulieren und Maßnahmen sauber umsetzen zu können. Ständige Änderungen führen zu zusätzlichem Aufwand, Verunsicherung und verzögern wichtige Investitionen in die Gebäudemodernisierung.“
Stefan Menrath Geschäftsführer Morsch GmbH & Co KG Plankstadt Vorsitzender FV SHK-BW Obermeister der SHK-Innung Heidelberg

„Die kurzfristige Kürzung der Heizungsförderung innerhalb von 48 Stunden kostet die Politik weiter Glaubwürdigkeit. Eigentümer und das SHK-Handwerk brauchen Planungssicherheit, keine Förderpolitik auf Zuruf. So bremst man die Wärmewende, statt sie voranzubringen.“
Bernd Fuller, Geschäftsführer Fuller GmbH, Karlsruhe, stellv. Vorsitzender FV SHK-BW

„Die kurzfristige Anpassung der Wärmepumpen-Förderung hat unsere Betriebe kalt erwischt: Ohne vorherige Information wurde die Antragstellung nach den bisherigen Konditionen innerhalb weniger Stunden eingestellt. Das darf sich nicht wiederholen. Wir fordern von der Bundesregierung verbindliche Übergangsfristen von mindestens mehreren Wochen bei jeder künftigen Förderänderung – alles andere ist auf dem Rücken der Kunden und Betriebe ausgetragen.“
Rainer Häfele, Geschäftsführer Häfele Haustechnik GmbH, Göppingen, Vorstand FV SHK-BW, Obermeister der SHK-Innung Göppingen

„Die kurzfristigen Änderungen der Förderkulisse zerstören das Vertrauen der Branche in die Politik nachhaltig. Kunden wie auch Betriebe benötigen dringend Planungssicherheit. Es muss endlich Schluss sein mit diesen ständigen Verunsicherungen!“
Benjamin Schaible, Geschäftsführer SFS Schaible GmbH, Ammerbuch-Poltringen Vorstand FV SHK-BW, Obermeister der SHK-Innung Tübingen

„Die aktuelle GEG / GModG-Politik ist ein Skandal sondergleichen – ein Beispiel dafür, wie Politik willkürlich, intransparente und bürgerferne Entscheidungen trifft, die Millionen Haushalte in die Kostenfalle treiben. Statt klare Rahmenbedingungen für die Wärmewende zu schaffen, herrscht Chaos durch ständige Planänderungen, Verfassungsbeschwerden und Lobbyeinflüsse. Die Abschaffung der 65 %-Regel zugunsten einer vagen „Bio-Treppe“ ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in die fossile Abhängigkeit – mit der Folge, dass Mieter und Eigentümer die Zeche zahlen. Die Politik agiert ohne Rücksicht auf soziale Folgen oder Klimaziele, während sie gleichzeitig die Verantwortung für steigende Heizkosten und Investitionsrisiken auf die Bürger abwälzt. Vermieter dürfen weiterhin Gasheizungen einbauen, doch die Kosten für Bio-Brennstoffe und CO₂-Preis tragen am Ende die Mieter – ohne Mitspracherecht. Das ist zynisch und undemokratisch. Wir brauchen verlässliche, sozial gerechte und klimakonforme Regelungen – nicht dieses politische Schaulaufen auf unserem Rücken. Die Branche und die Verbraucher verdienen Planungssicherheit, nicht Alibipolitik.“
Tobias Ben-Salah, Betriebsleiter Heizungsbau Tobias Ben-Salah, Schemmerhofen

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