Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll laut Regierung klimafreundliches Heizen mit mehr Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer verbinden.

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Die staatliche Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierungen wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt und angepasst. Vorgesehen sind unter anderem höhere Einkommensboni für Haushalte mit geringeren Einkommen, ein neuer Kinderzuschlag sowie geänderte Fördergrenzen. Mehr Details dazu finden Sie unter folgendem Link: beg-foerderung-wird-zum-21-juli-2026-angepasst.html

Thematisch passende Artikel:

Bundestag beschließt Verschiebung der 65-%-Regel in Großstädten

Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am 21. Mai um vier Monate verschoben. Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt...

mehr

Koalitionsfraktionen stellen Eckpunkte für Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Abschaffung der 65 %-Regelung im Bestand Zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist die Streichung der pauschalen Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen...

mehr

Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Diese Änderungen enthält das GModG

Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) konkretisiert die Bundesregierung die angekündigte Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ziel sei...

mehr

BEG-Förderung wird zum 21. Juli 2026 angepasst

Zum 21. Juli 2026 treten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Grundstruktur des Förderprogramms bleibt erhalten, angepasst werden u. a. einzelne Fördersätze...

mehr

Sanierungsförderung wird angepasst

Die meisten Wohngebäude in Deutschland müssen dringend energetisch saniert werden. Um möglichst vielen Verbrauchern Sanierungsfördermittel gewähren zu können, wird die Bundesförderung für...

mehr