Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
11.07.2026Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll laut Regierung klimafreundliches Heizen mit mehr Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer verbinden.
Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.
Die staatliche Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierungen wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt und angepasst. Vorgesehen sind unter anderem höhere Einkommensboni für Haushalte mit geringeren Einkommen, ein neuer Kinderzuschlag sowie geänderte Fördergrenzen. Mehr Details dazu finden Sie unter folgendem Link: beg-foerderung-wird-zum-21-juli-2026-angepasst.html
