Lärmschutz heute sichert den Sound von morgen

Am 29. April findet der bundesweite Tag gegen Lärm statt. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Der Sound von Morgen“. Damit dieser hörbar bleibt, ist konsequenter Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm notwendig. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte mit Informationen und konkreten Maßnahmen, um einen wirksamen Lärmschutz am Arbeitsplatz umzusetzen.

Lärm kann krank machen. Er schädigt nicht nur das Gehör dauerhaft, sondern begünstigt auch Bluthochdruck, fördert Stress und Schlafstörungen und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Gerade auf Baustellen sind Beschäftigte häufig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, mit langfristigen Folgen für das Gehör. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Am 29. April findet der bundesweite Tag gegen Lärmunter dem Motto „Der Sound von Morgen“ statt.
Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Am 29. April findet der bundesweite Tag gegen Lärmunter dem Motto „Der Sound von Morgen“ statt.
Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Wie stark die Bauwirtschaft betroffen ist, zeigen die Zahlen: Lärmschwerhörigkeit ist hier seit Jahren die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen. Branchenübergreifend steht sie ebenfalls an erster Stelle und die Zahl der Verdachtsanzeigen ist deutlich gestiegen: von 15.449 im Jahr 2022 auf 19.310 im Jahr 2024.

„Lärm ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch ein Sicherheitsrisiko: Warnsignale werden zu spät gehört oder gar nicht wahrgenommen“, sagt Wellnhofer. Lärmschwerhörigkeit erschwere zudem die Kommunikation im Arbeitsalltag aber auch im Privatleben und Betroffene könnten vereinsamen. Weiter erklärt Wellnhofer, dass der Körper sich nicht an Lärm gewöhne und auch keine Toleranz entwickele.

Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz

Wirksamer Lärmschutz ist deshalb essenziell. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen richtet sich nach dem TOP-Prinzip – technisch, organisatorisch, persönlich. Dabei gilt: Nicht nur Beschäftigte an lauten Maschinen sind gefährdet, sondern auch Personen im Umfeld von Lärmquellen.

Um Lärm dauerhaft zu reduzieren, sollten vorrangig leisere Maschinen und geräuscharme Arbeitsverfahren eingesetzt werden. Ist das nicht möglich, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, etwa die Begrenzung der Aufenthaltsdauer in lärmintensiven Bereichen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. „Bereits ab einem Tageslärmpegel von 80 dB sind Arbeitgeber verpflichtet, geeigneten Gehörschutz bereitzustellen“, erklärt Wellnhofer. Ab 85 dB ist das Tragen verpflichtend. Zum Einsatz kommen beispielsweise Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder individuell angepasste Otoplastiken.

„Da Otoplastiken oft angenehmer zu tragen sind als Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel, steigt die Akzeptanz für Gehörschutz deutlich“, sagt Wellnhofer. Die BG BAU fördert diese im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 100 €. „Die hohe Nachfrage zeigt den Bedarf: Allein im vergangenen Jahr haben wir rund 4.700 individuelle Gehörschützer gefördert“, so Hans-Jürgen Wellnhofer.

Hintergrund Tag gegen Lärm

Der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ wird in Deutschland seit 1998 begangen. Er ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA). 2026 findet er am 29. April statt. Bundesweit informieren Veranstaltungen über Ursachen und Folgen von Lärm und zeigen Möglichkeiten zum Schutz des Gehörs auf.

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