PV-Vereinbarung neu gefasst
15.09.2026Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung erweitert und unter Beteiligung zweier neuer Verbände und einer weiteren Berufsgenossenschaft neu gefasst.
Wechselrichter im Keller eines Mehrfamilienhauses: In der neu gefassten Vereinbarung Handwerksbetriebe wurden u. a. Schulungsanforderungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen für PV-Anlagen definiert.
Bild: BSW-Solar/AGW
Sie umfasst nun auch die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.
Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) ist es, die Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert. Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.
Ergänzt wird die neu aufgesetzte Vereinbarung wie bisher durch Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerks-unternehmen, die nun noch einmal überarbeitet wurden.
Weiterführende Infos zur PV-Vereinbarung finden sich hier.
