In welcher Feuerstätte darf es weiter flackern?

Online-Datenbank gibt Auskunft

Sämtliche Kaminöfen, Kachel­öfen, Heizkamine und Pellets-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1. BImSchV) und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben. Altgeräte hingegen halten möglicherweise die Emissionsgrenzwerte nicht mehr ein und müssen ab Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat, gibt detailliert Auskunft darüber, welche Feuerstätte den aktuellen Anforderungen genügt – und welche gegebenenfalls nicht. Die Datenbank steht unter www.ratgeber-ofen.de kostenlos zur Verfügung. Beim Kauf eines neuen Gerätes sollte man zudem auf die Herstellerbescheinigung achten, aus der klar hervorgehen muss, dass die sogenannte Typprüfung erfolgte und die Grenzwerte von maximal 75 mg/m3 für Staub und – je nach der Art der Feuerstätte – von 400 bis 3500 mg/m3 für Kohlenmonoxid (CO) eingehalten werden, wobei der niedrigste Grenzwert für Pellets-Öfen gilt. Ist dies der Fall, erfüllt das Gerät alle gesetzlichen Vorgaben.

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