„Best Practice“-Gesetz zur Umsetzung der F-Gas-Verordnung

Ein neues Gesetz, das die Bundesregierung am 9. Juni veröffentlicht hat und das am 1. August 2021 in Kraft tritt, stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) in Europa dar. Die Novelle des deutschen Chemikaliengesetzes bedeutet eine Anerkennung der Notwendigkeit strengerer Maßnahmen und Kontrollen. Zudem soll damit nun jeder Käufer von HFKW überprüfen können, ob diese legal in die EU eingeführt wurden. Außerdem werden die zuständigen Behörden ermächtigt, die Verwendung von HFKW zu verbieten, die gegen die Quotenregelung verstoßen. Die Änderungen ermöglichen nicht nur mehr Vertrauen aufseiten der Käufer von HFKW in Deutschland, sondern auch, dass die Vollzugsbehörden die Herkunft der Produkte im Besitz von Unternehmen genauer prüfen können.

Die EFCTC Action Line für anonyme Meldungen von illegalen F-Gas-Produkten und illegalem F-Gas-Handel finden Sie hier.

Um sich dem Kampf anzuschließen und #SayNoToIllegalHFCs zu sagen, besuchen Sie stopillegalcooling.eu/de/pledge/

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Ausgabe 02/2020

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