Die neue VDI-Richtlinie 6044 ist da

Um Korrosionsproblemen in Kalt- und Kühlwasserkreisläufen vorzubeugen, gibt die neue VDI-Richtlinie 6044 seit dem 01. April 2023 konkrete Richtwerte für Füll-, Ergänzungs- und Umlaufwasser vor. Dies ist nicht zuletzt auch für Betreiber größerer Change-Over-Anlagen interessant. Im Gegensatz zu Heizungsanlagen werden viele Kalt- und Kühlwasserkreisläufe faktisch korrosionstechnisch offen ausgeführt, das heißt, je nach Anlagenart tritt zum Umlaufwasser mehr oder weniger Luftsauerstoff hinzu. Durch diesen kontinuierlichen Sauerstoffeintrag kann es in diesen Anlagen zu korrosionsbedingten Schäden und Betriebsstörungen kommen.

Aus diesem Grund machen solche Anlagen höhere Anforderungen an die Wasserqualität erforderlich, die nun in der neuen VDI-Richtlinie 6044 festgelegt wurden. Die seit April geltende Richtlinie basiert auf der BTGA-Regel 3.003 und gilt für geschlossene Kalt- und Kühlwasserkreisläufe mit einer maximalen Umlaufwassertemperatur von < 40 °C und einem Gesamtvolumen > 1.000 l (ohne Pufferspeicher). Im Vergleich zur VDI-Richtlinie 2035 wurden in die VDI-Richtlinie 6044 neue Werte aufgenommen, wie für Chlorid, Sulfat und Nitrat sowie auch TOC, Eisen, Zink, Kupfer, Alu und Ammonium. Die generelle Gesamthärtevorgabe von < 8,4 °dH ist aufgrund der in größeren Anlagen vorherrschenden geringeren Betriebstemperatur weiter gefasst als in der VDI-Richtlinie 2035. Diese Vorgaben sind künftig in der Planung, im Bau und im Betrieb zu berücksichtigen, um Betriebs­störungen oder Schäden im System zu verhindern.

Sonderfall kombinierte Heiz- und Kühlanlagen

„permaLine integral“ lässt sich dauerhaft in Heiz- und Kühlkreisläufe einbinden: Das Gerät misst regelmäßig den Leitwert und kann die Entsalzung dann bei Bedarf gleich selbst steuern.
Quelle: perma-trade

„permaLine integral“ lässt sich dauerhaft in Heiz- und Kühlkreisläufe einbinden: Das Gerät misst regelmäßig den Leitwert und kann die Entsalzung dann bei Bedarf gleich selbst steuern.
Quelle: perma-trade
Interessant wird es nun beim Betrieb von kombinierten Heiz- und Kühlanlagen mit einem Gesamtvolumen > 1.000 l (ohne Pufferspeicher), so genannten Change-over-Anlagen, unter die der Großteil der aktuell verbauten Wärmepumpen-Anlagen fällt. Denn diese Ablagen können beides und wechseln zwischen Heizen und Kühlen. Das heißt: Wenn sie im Winter zum Heizen eingesetzt werden, sind Betriebsbedingungen vorhanden, die eine Einstufung nach VDI-Richtlinie 2035 rechtfertigen. Im sommerlichen Kühlfall sind die Betriebsbedingungen wiederum mit denen in Kalt- und Kühlwasserkreisläufen vergleichbar. Aus Sicht des Richtlinienausschusses obliegt es daher dem Planer, im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, inwieweit eine parallele Betrachtung der Richtlinien erforderlich erscheint, auch unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben. In Bezug auf die Gesamthärte, die im Heizfall zu Schäden an den Wärmeerzeugern oder anderen Komponenten führen kann, ist es in jedem Fall empfehlenswert, die oftmals strengeren Vorgaben der VDI-Richtlinie 2035 einzuhalten. Was die neu hinzugekommenen Grenzwerte für TOC, Nitrat, Sulfat und Co. anbelangt, sollte wiederum die VDI-Richtlinie 6044 im Auge behalten werden. ­Idealerweise schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe und setzt auf das ein Teilstromverfahren, bspw. „permaLine“, mit dem sich die Vorgaben beider Richtlinien einfach und sicher umsetzen lassen.

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