Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Bedeutung der Tauglichkeitsuntersuchung

Oft genug habe ich in meinen Kolumnen darauf hingewiesen, dass die sogenannte Tauglichkeitsuntersuchung vor Beginn der Arbeiten nicht nur nach Bauordnung vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Hilfsmittel für den Heizungsbauer ist. Mit dieser Kolumne möchte ich an einem aktuellen Beispiel die Notwendigkeit einer Tauglichkeitsuntersuchung und der Abnahme der sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage erläutern bzw. darstellen. Bei diesem neu installierten mit Erdgas betriebenen Brennwertgerät wurden einige Vorschriften sowie meine Tauglichkeitsbescheinigung vom ausführenden Installationsunternehmen missachtet.

Im Badezimmer eines Einfamilienhauses sollte eine Gastherme (B11BS) gegen ein Brennwertgerät ausgetauscht werden. Meine Empfehlung war eine raumluftunabhängige Betriebsweise, da auch die vorhandene Abgasanlage (eingezogenes Edelstahlrohr) für die Installation nach TRGI C93x geeignet ist. Vor Ort zur Abnahme glaubte ich meine Augen aber nicht!

Folgende Fehler wurden hier vom Fachmann hinterlassen und folgende Vorschriften wurden missachtet:

Die neue hochmoderne Brennwertheizung wurde raumluftabhängig im Bad installiert! Mit Schadstoffen aus Sprays, Waschmittel etc. belastete und sehr feuchte Verbrennungsluft wird hier vom Gerät, entgegen der Herstellerangaben, angesaugt.

Die mit Überdruck betriebene Abgasleitung liegt vollständig frei und ist nicht verbrennungsluftumspült. Das bedeutet, dass nach den technischen Regeln der Gasinstallation und nach der Feuerungsverordnung bei solchen Abgasanlagen eine ständige Frischluftöffnung von mind. 1 x 150 cm² ins Freie erforderlich wäre (beachte: Aufstellraum Badezimmer).

Neben der fehlenden Befestigung dieser ca. 2m langen Abgasleitung fehlt außerdem eine zusätzliche Revisionsöffnung innerhalb der 30 cm vor dem Schornsteineintritt, da die vorhandene über 1m entfernt ist.

Alles in allem ist diese Anlage somit nicht sicher benutzbar und der Kunde kündigte bereits Konsequenzen für den Handwerksbetrieb an!

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 09/2013

Auf der (rechts-)sicheren Seite

Arbeiten an Feuerstätten Gesetze und Verordnungen beachten

In allen Bundesländern ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bei Errichtung oder Änderung einer Feuerstätte eingebunden. Zuerst muss er der Errichtung zustimmen. In Neubauten und...

mehr
Ausgabe 08/2014

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Tauglichkeitsuntersuchung

In allen Bundesländern ist es nach der Landesbauordnung Pflicht, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) vor Errichtung oder Änderung einer Feuerstätte mit der sogenannten ...

mehr
Ausgabe 05/2017

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Abgasleitungen bei der Sanierung

Derzeit ist von einem Sanierungsstau in der Heizungsbranche nichts zu spüren. Der Austausch, die energetische Modernisierung auf neue effiziente Brennwerttechnik ist im vollen Gange. Die Förderung...

mehr
Ausgabe 09/2016

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Mängel bei Abnahmen

Nach der bundesweit einheitlichen Energieeinsparverordnung überprüfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Abnahme einige Kriterien. Diese wären unter anderem die selbsttätigen...

mehr
Ausgabe 03/2018

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Deckendurchführungen

Die Feuerungsverordnung (FeuVO) und die DIN 18160 Teil 1 regeln auch die Abstände von Abgasleitungen und Schornsteinen zu brennbaren Bauteilen im Decken- und Dachbereich. Der Abstand eines...

mehr