Trinkwasser-Installationen von Gebäuden

Hygiene und Verantwortung Praxisratgeber

Mit wachsenden Erkenntnissen über die Zusammenhänge von Krankheiten und deren Ursächlichkeiten, insbesondere bei Trinkwasser minderwertiger Qualität, fällt ein Augenmerk besonders auf die Trinkwasser-Installationen der Gebäude. Insbesondere im Bestand sind Beispiele für bedenkliche Installationsausführungen häufig zu finden. Hier gilt es, zur Abwehr von Gefahren für den Nutzer Sanierungen und technische Verbesserungen durchzuführen. Maßnahmen, die nach neuesten technischen Erkenntnissen dann einen unbedenklichen Betrieb erwarten lassen. Dieser Fachbeitrag gibt einen Einblick in die Anforderungen an die Trinkwasser-Installation.

Die Kenntnisse der aktuellen technischen Regelwerke im Bereich der Trinkwasser-Installation gehören zum Elementarwissen jedes verantwortlichen Fachmanns, der mit der Planung, der Ausführung oder dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen befasst ist. Durch die Neuerscheinungen der Normen-Reihe DIN EN 806, der Reihe DIN 1988 (neu), der Überarbeitung der VDI/DVGW 6023, der Fortschreibung des DVGW-Regelwerks und nicht zuletzt auch durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung, welche die Umsetzung dieser Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln der Technik als Mindestanforderung definiert, haben sich umfangreiche Veränderungen in der Installationspraxis ergeben.

Chemie und Mikrobiologie des Trinkwassers

Auf seinem Weg durch die Luft und die Erde bis zur Entnahmestelle reichert sich das Wasser mit Chemikalien an und nimmt zwangsläufig auch Bakterien auf. Welche mikrobiologischen Organismen und chemischen Stoffe in welcher Menge in einem Wasser, das als Trinkwasser genutzt werden soll, vorhanden sein dürfen, regelt die Trinkwasserverordnung [1]. Probleme an Trinkwasser-Installationen zu vermeiden oder dauerhaft zu beseitigen, setzt gewisse Kenntnisse voraus. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Sachkenntnis im Bereich der Chemie und der Mikrobiologie, die Planer und Ersteller von Installationen haben müssen, um eine Anlage als Ganzes betrachten, bewerten und betreiben zu können.

Verantwortung von Planer, Installateur und Betreiber

Betreiber von Trinkwasser-Installationen stehen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich die Qualität des Wassers innerhalb des Haussystems nicht verschlechtert. Stellt sich heraus, dass das Wasser, das aus einer Installation entnommen wird, nicht die Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einhält, dann hat entweder der Fachmann seinen Werkvertrag nicht erfüllt oder der Eigentümer die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben. Während vom Planer eine sachgerechte Planung und vom Installateur eine fachgerechte Ausführung gefordert wird, ist der Betreiber dazu verpflichtet, seine Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß zu betreiben.

Planung mit Blick auf die Hygiene

Eine Installation, an deren Ende kein Trinkwasser entnommen werden kann, stellt einen Mangel an der Werksache dar. Erhebliche Kosten können entstehen, die mit gravierenden Planungs- oder Ausführungsfehlern als Ursache oftmals nicht durch die Haftpflichtversicherung des Betriebes abgedeckt sind.

Neben installationstechnischen Aspekten ist die spätere Betriebsweise der Installation als Planungsgrundlage ausschlaggebend. Richtige Betriebsweise, passende Materialauswahl, bedarfsgerechte Dimensionierung von Leitungen und Speichern, korrekte Dämmung der Rohrleitungen und hygienische Temperaturniveaus sind unabdingbare Voraussetzungen für hygienisch einwandfreies Trinkwasser.

Systemische Untersuchung

Eine Trinkwasser-Installation muss man als Betreiber immer kontrollieren. Das gilt für den Einfamilienhausbesitzer ebenso wie für den Betreiber eines Mietshauses. Als Planer einer Trinkwasser-Installation muss man grundsätzlich die Möglichkeit der Probenahme vorsehen. Damit diese Probenahmen fachgerecht durchgeführt werden können, sind geeignete Probenahmestellen mit speziellen Probenahmeventilen zu installieren. Generell ist immer der Betreiber einer Trinkwasser-Installation für die ordnungsgemäße Untersuchung verantwortlich.

Schutz vor Rücksaugen, -drücken und -fließen

Eine wesentliche Voraussetzung für den hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist die Umsetzung einer ausreichenden Absicherung gegen Rückfließen von Nichttrinkwasser. Die Auswahl des erforderlichen Absicherungsgrades und damit auch die Wahl der Sicherungsarmatur müssen vom Grad des Gefährdungspotentials, das vom Nichttrinkwasser ausgeht, erfolgen.

Querverbindungen zwischen Trinkwasser-Installationen und anderen Systemen, in denen sich Wasser befindet, das nicht zum menschlichen Gebrauch bestimmt ist, sind nicht zulässig ohne entsprechende Sicherungseinrichtung zum Schutz des Trinkwassers.

Trinkwassersysteme hygienisch installieren

Mit einer durchdachten Planung werden die Weichen in Richtung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasser-Installation gestellt. Ob der Betrieb dann später von Anfang an sauber läuft, hängt allerdings in großem Maße davon ab, wie die Installation ausgeführt wird. Wird verunreinigtes Material bei der Erstellung von Trinkwasser-Installationen verwendet, kann das beim späteren Betrieb nicht unerhebliche mikrobiologische Probleme nach sich ziehen.

Wichtig für den später problemlosen hygienischen Betrieb der Installation ist nicht nur die Sauberkeit bei der Arbeit. Wichtig ist auch eine gewissenhafte handwerkliche Ausführung. Neben der Rohrinstallation gilt dies auch für die Wärmedämmung.

Dichtheitsprüfung, Spülung und Inbetriebnahme

Ist die Trinkwasser-Leitung unter Berücksichtigung aller nötigen Aspekte geplant und installiert worden, ist eine Dichtheitsprüfung der Leitungen durchzuführen. Die Vorgehensweise bei einer Luftprüfung ist dem ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ zu entnehmen.

Eine wichtige, werksvertraglich zugesicherte Aufgabe des Anlagenerstellers ist es dann noch, das Bedienungs- und Wartungspersonal einzuweisen. Diese Einweisung und Übergabe der Trinkwasser-Installation an den Eigentümer oder Nutzer und die Aufklärung über die grundlegenden Hintergründe entspricht einer Einweisung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie C [2].

Sanierung von Trinkwasser-Installationen

Ein wesentlicher Anteil der Arbeit der Fachbetriebe bezieht sich auf Tätigkeiten im Anlagenbestand. Ursache dafür, dass die Trinkwasserqualität beanstandet werden muss, können Leitungsteile mit zu geringem Wasseraustausch sein, unzulässige Querverbindungen zwischen Trinkwasser und anderen Systemen oder unzureichende Dämmung von Rohrleitungen.

Ein Stagnationsproblem der besonderen Art ist im Bereich größerer Gebäude zu finden. Hier stößt man oft auf nasse Löschwasserleitungen, die über die Trinkwasser-Installation versorgt werden. Ein Problem ist oftmals auch die ordnungsgemäße Instandhaltung der Installationen, denn viele Betreiber sehen dafür gar keinen Bedarf.

Inspektion und Wartung an Trinkwasser-Installationen

Trinkwasser-Installationen in einem jederzeit mängelfreien Zustand ohne hygienische Beeinträchtigung zu betreiben, ist eine vertragliche und gesetzliche Pflicht des Hauseigentümers. Trinkwasser-Installationen benötigen ständige Pflege oder – professioneller formuliert – die Ausführung regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen. Arbeiten an Trinkwasser-Installationen auszuführen, bleibt grundsätzlich dem Vertrags-Installationsunternehmen vorbehalten. Allerdings gibt es hier einige klar eingegrenzte Ausnahmen, die nach Betriebsanleitung vom Betreiber ausgeführt werden dürfen. Tabu für den Nichtfachmann sind Leitungsarbeiten.

Betrieb von Trinkwasser-Installationen

Eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Betrieb ist ein richtiger Umgang des Betreibers mit der Trinkwasser-Installation. Im Rahmen der Einweisung des Betreibers sollte daher nicht nur über die Notwendigkeit der Anlagenwartung gesprochen werden. Es sind darüber hinaus auch Hinweise zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Installation zu geben. Eine Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Behältern oder Anlagen, die kein Trinkwasser beinhalten, ist auch kurzzeitig unzulässig und kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Wird die Trinkwasseranlage eine Zeit lang nicht genutzt, sollte die Wasserzufuhr abgesperrt werden, um hygienische Risiken zu vermeiden.

Quellen:

[1]: TrinkwV:2001 - Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Fassung 10/2012

[2]: VDI/DVGW 6023 - Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

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